Penthouse-Wohnungen

Sie suchen ein Penthouse oder eine andere exklusive Immobilie in Frankfurt? 



Penthouse in Frankfurt am Main

Zimmer: 5
Wohnfläche: ca. 274 qm
Baujahr: 2010/2011
Kaufpreis: 1.550.000,00 EUR


Penthouse in Oberursel
(Nähe Frankfurt)


Zimmer: 2
Wohnfläche: ca. 76 qm
Baujahr: 1971
Verfügbar ab: sofort
Kaufpreis: 220.000,00 EUR



Olivier Peters, Luxusimmobilienmakler, Büro Frankfurt
Olvier Peters, LL.M.
Peters & Peters
Sotheby´s International Realty
 069 23807930


Büro Frankfurt:
Arndtstraße 24
60325 Frankfurt am Main
olivier.peters@sothebysrealty.com




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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Maklervertrag mit uns oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder in Ermangelung einer solchen durch Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis der in unseren Objektsbeschreibungen, Exposés oder sonstigen Unterlagen niedergelegten Bedingungen zustande. Wir sind berechtigt, Unteraufträge zu erteilen, wenn uns dies zur Wahrung der Interessen des Kunden erforderlich erscheint.

2. Unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit solcher Auskünfte können wir nicht übernehmen. Irrtum, Zwischenverkauf und -vermietung bleiben vorbehalten.

3. Unterlagen, Schreiben, Pläne, Photos, Exposés etc., die im Rahmen unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit erstellt wurden, sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und streng vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung ist der Empfänger unserer Nachweis-/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der ortsüblichen oder vereinbarten Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag geschlossen zu haben, abschließt. Weitere, darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.

4. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu sein, soweit keine Interessenkollision vorliegt. Dies gilt auch dann, wenn wir von einer Vertragspartei einen Alleinauftrag haben.

5. Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht. Bei Vermietungen gelten einseitig vereinbarte Verlängerungsoptionen als provisionspflichtige Vertragslaufzeit.

6. Einen Anspruch auf Provision haben wir auch dann, wenn der Empfänger eines der durch uns nachgewiesenen Objekte im Wege der Zwangsversteigerung erwirbt. Der Abschluss eines Kaufvertrages zwischen dem Empfänger und dem Eigentümer des angebotenen Objektes ist nicht erforderlich. Der Provisionsanspruch entsteht mit dem öffentlich rechtlichen Eigentumsübertragungsakt.

7. Wir haften nicht für die Bonität der vermittelten Partei.

8. Die Provision ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss in gehöriger Form bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit der von uns geleisteten Maklertätigkeit steht. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Unsere Provisionssätze betragen, sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist, - bei Immobilienverkäufen 5,95 % des beurkundeten Kaufpreises, - bei Vermietung von Wohnimmobilien 2,38 Monatskaltmieten jeweils inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.

9. Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber der Provisionsforderung sind ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung, mit der aufgerechnet oder wegen derer das Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden soll, sei nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt. Unsere Vertragspartner sind nicht berechtigt, gegen uns gerichtete Ansprüche gleich welcher Art an Dritte abzutreten.

10. Ist dem Empfänger unserer Maklerleistungen das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von drei Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposés unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadenersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wiesbaden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.

12. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.

Stand November 2009

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